Verkehrsrechtler: Einführung von Münzampeln bringt nur Vorteile
Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt den Vorschlag des Deutschen Städtetages zur Einführung sogenannter Münzampeln. Mit diesen Ampeln können Autofahrer das Umspringen auf »Grün« durch den Einwurf eines noch zu festzulegenden Betrages – im Gespräch sind 20 Cent – auslösen. Nach Ansicht der Verkehrsrechtler würde dies nicht nur die Kommunalhaushalte entlasten, sondern auch den Straßenverkehr wesentlich beschleunigen.
»Die Einnahmen müssen aber für den Ausbau des Straßennetzes verwendet werden,« betont Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Autofahrer dürften nicht wieder nur zur Kasse gebeten werden, um andere staatliche Aufgaben zu finanzieren. Eine weitere Bedingung sei auch, dass an Verkehrsknotenpunkten auch künftig ohne den Münzeinwurf gewährleistet wird, dass Ampeln auf »Grün« schalten. »Damit kann endlich auch das unnötige Warten an Straßenkreuzungen vor roten Ampeln verhindert werden, obwohl gar kein anderer Verkehr vorhanden ist,« so Gebhardt.
Möglichen Bedenken, dass die Einführung von Münzampeln zu mehr Verkehrsverstößen – Überfahren von roten Ampeln – und somit zu weiteren Gerichtsverfahren führen könnte, sehen die Anwälte nicht nur mit Gelassenheit entgegen.
Berlin, 01. April 2003 (Nummer V 01/03)
