Arbeitskreis VI: Unfallkommissionen als Instrumente der Verkehrssicherheit: Die Unfallkommission, das unbekannte Wesen
46. Deutscher Verkehrsgerichtstag – 23. bis 25. Januar 2008 in Goslar
Goslar (DAV). Obwohl bereits in sämtlichen Bundesländern Unfallkommissionen eingerichtet worden sind, besitzt diese Institution immer noch einen relativ niedrigen Bekanntheitsgrad und Stellenwert. Dabei ist es Ziel solcher Kommissionen, die Unfalllage in ihrem Zuständigkeitsbereich zu entschärfen und damit ganz konkret die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer für den jeweiligen Bereich besonders zu schützen. Außerdem ermittelt die Unfallkommission Unfallschwerpunkte und sucht nach Maßnahmen, dort die Unfallgefahr zu entschärfen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordern eine Verbesserung des Stellenwerts der Unfallkommissionen durch eine gesetzliche Verankerung und eine entsprechende Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen.
„Durch vergleichsweise geringen finanziellen Einsatz lassen sich im Gegenzug erhebliche volkswirtschaftliche Verluste aufgrund der Reduzierung der Unfallzahlen vermeiden", so Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Verkehrsrechtsanwalt des DAV. Die Unfallkommission sei die zentrale organisatorische Schnittstelle, an der die Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden zusammenarbeiten können, um Verkehrsunfälle an Unfallhäufungsstellen zu vermeiden.
Die Unfallkommission ermittelt dazu Unfallschwerpunkte und sucht gemeinsam nach erforderlichen verkehrsregelnden, straßenbaulichen und verkehrsüberwachenden Maßnahmen, welche geeignet sind, die Unfallgefahr am Unfallschwerpunkt zu entschärfen.
Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89
Goslar, 23. Januar 2008 (Nummer VGT 06/08)
