Verkehrsanwälte.

Bußgeldkatalog: Drogen

Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Morphin oder Heroin ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
beim ersten Mal500 Euro41 Monat
beim zweiten Mal1000 Euro43 Monate
ab dem dritten Mal1500 Euro43 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss7Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Navigation

Forum Schildern Sie uns Ihr Problem. Wir helfen!