Bußgeldkatalog: Überholen
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Überholen trotz Verbot | 40 Euro | 1 | ||
| Innerorts rechts überholt | 30 Euro | |||
| mit Sachbeschädigung | 35 Euro | |||
| Außerorts rechts überholt | 50 Euro | 3 | ||
| Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein | 30 Euro | 1 | ||
| Überholen mit zu wenig Seitenabstand | 30 Euro | 1 | ||
| Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet | 10 Euro | |||
| Beim Überholtwerden das Tempo erhöht | 30 Euro | |||
| Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht | 10 Euro | |||
| Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen | 25 Euro | |||
| Überholen bei unklarer Verkehrslage | 50 Euro | 3 | ||
| Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 75 Euro | 4 | ||
| Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 Euro | 4 | 1 Monat | Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB |
| Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet | 40 Euro | 2 | ||
| Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet | 50 Euro | 4 |
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
