Führerschein auf Probe.
Die Autofahrer-Karriere beginnt für die meisten Menschen mit dem 18. Lebensjahr. Dann erhalten Sie die Fahrerlaubnis. Der Fahrerlaubnisinhaber den Führerschein, eine kleine Karte im Scheckkartenformat, mit dem sich bei Kontrollen ausgewiesen wird. Bei dieser ersten Erteilung der Fahrerlaubnis spielt anwaltliche Hilfe nicht so oft eine Rolle. Vielleicht mag es einmal Streit mit dem Fahrprüfer darüber geben, ob er Prüfling zu Recht oder zu Unrecht hat durchfallen lassen.
Tipp: Ein solcher Streit geht aber meistens ergebnislos aus, weil Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt überprüfbar oder angreifbar sind.
Bereits in den ersten 2 Jahren nach der Erteilung der Fahrerlaubnis wird anwaltliche Hilfe notwendig, sobald der junge Autofahrer Ordnungswidrigkeiten begeht. Sofern diese in der Probezeit begangen werden und Delikte der Kategorie A beziehungsweise zwei der Kategorie B vorliegen, geht es darum, dass ein Nachschulungskurs (Aufbauseminar) absolviert werden muss. Delikte nach der Kategorie A umfassen alle Straßenverkehrsstrafsachen und die meisten Ordnungswidrigkeiten: Hier geht es um Bußgelder von mehr als 40 Euro, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fehler beim Überholen. Selbstverständlich gehören hierzu auch Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille.
Tipp: Wenn der Probeführerschein bedroht ist, kann der Verkehrsanwalt bereits im Straf- oder Bußgeldverfahren helfen, indem er versucht, das Verfahren zur Einstellung zu bringen.
Dies ist beispielsweise bei Strafverfahren gegen eine Geldauflage der Fall, auch bei Bußgeldverfahren durch Reduzierung der Geldbuße unter 40 Euro. Ziel Ihres Verkehrsanwaltes ist, dass Sie keine Punkte in Flensburg eingetragen bekommen.
Tipp: Wenn in Flensburg nichts eingetragen wird, müssen Sie in der Regel auch nicht zum Aufbauseminar.
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