Verkehrsanwälte.

Achten Sie auf Qualifikation.

Es gibt kein gesetzliches Berufsbild für Kfz-Sachverständige. Noch nicht einmal der Titel »Kfz-Sachverständiger« ist gesetzlich geschützt.

Nach der Rechtssprechung sind nur die Gutachten »anerkannter« Sachverständiger erstattungspflichtig. Die von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen haben ihre Qualifikation nachgewiesen. Sie sind »anerkannt« qualifiziert. Bei selbsternannten »Sachverständigen« sowie bei Verbandsanerkennungen oder -zertifizierungen ist Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr, dass die Verbände nicht unabhängig sind. Am besten fragt man seinen Verkehrsanwalt. Der kennt die örtlichen und auch die überregionalen Gutachter beziehungsweise die maßgebenden Qualitätskriterien für Gutachter.

Tipp: Achten Sie unbedingt auf die Qualifikation des Gutachters! Wer als Geschädigter das Gutachten eines Nichtfachmanns einholt, bekommt dafür keinen Schadensersatz.

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