Was ein Gutachter kostet.
Der Sachverständige ist in der Kalkulation seiner Vergütung frei. Es gibt keine gesetzlichen Gebührenordnungen und auch keine verbindlichen Tabellen.
Meist berechnen die Kfz-Sachverständigen ihre Honorare nach der Höhe des Fahrzeugschadens, vereinzelt auch nach Stundenaufwand. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Fotos und Kopien für Mehrfertigungen des Gutachtens werden zusätzlich berechnet.
Der Geschädigte muss im Haftpflichtschadensfall bei der Auswahl des Sachverständigen keine Marktforschung über die Höhe der Vergütung des Sachverständigen betreiben. Er muss auch nicht den »billigsten« Gutachter nehmen. Aber er darf nicht einen unqualifizierten Nichtfachmann mit der Gutachtenerstattung beauftragen.
Tipp: Immer erst den Verkehrsanwalt befragen, bevor der Gutachter ausgewählt wird!
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