Verkehrsanwälte.

Urteil: »Auch Kinder sind versichert«

LG Coburg, Aktenzeichen: 11 O 752/01 – Urteil vom 25.09.2002

Die Vollkaskoversicherung eines Fahrzeughalters muss auch bei Verkehrsunfällen von Familienangehörigen für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil des Landgerichts (LG) Coburg hervor. Ein junger Mann war mit dem Fahrzeug seines Vaters an einem Stoppschild nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen und mit einem anderen Wagen zusammen gestoßen. Dabei entstand Sachschaden von mehr als 6.000 Euro. Der Vater, der Fahrzeughalter des Wagens, verlangte nach Abzug der Selbstbeteiligung rund 5.800 Euro von seiner Versicherung. Diese lehnte jedoch ab, mit der Begründung, dass nicht der Besitzer des Fahrzeuges den Unfall gebaut habe und der Sohn fahrlässig den Unfall verursacht habe. Daraufhin reichte der Vater Klage ein. Das Gericht gab dem Versicherungsnehmer Recht: Da der Vater des Unfallverursachers die wesentlichen Unterhaltskosten für das Fahrzeug leiste, sei das Verhalten des Sohnes für die Versicherung nicht maßgeblich, heißt es zur Begründung. Einzig der Vater gelte in diesem Fall als »Repräsentant« gegenüber der Versicherung. Die Kosten müssen daher übernommen werden.

Navigation

Forum Schildern Sie uns Ihr Problem. Wir helfen!