Verkehrsanwälte.

Urteil: »Autounfall auf Heimweg kann Arbeitsunfall sein«

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 334/04 – Urteil vom 25.10.2005

Ein Verkehrsunfall auf der Heimfahrt von der Arbeitsstelle kann auch dann als Arbeitsunfall gewertet werden, wenn er außerhalb des Geländes des Arbeitgebers passiert ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe in einem jetzt von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil entschieden. Im verhandelten Rechtsstreit hatte die Mitarbeiterin einer Gebäude-Reinigungsfirma auf dem Heimweg eine Kollegin mit dem Auto angefahren und verletzt. Der Unfall ereignete sich auf dem Parkplatz eines Hotels, in dem die beiden Frauen zuvor gemeinsam geputzt hatten. Zwar handelt es sich laut BGH bei Unfällen auf dem Heimweg – die außerhalb eines definierten Betriebsgeländes passieren – an sich nicht um Arbeitsunfälle, im vorliegenden Fall hätten sich die beiden Kolleginnen jedoch nur wegen des Putzauftrags ihres Arbeitgebers gemeinsam auf dem Hotelparkplatz befunden. Damit handele es sich um einen Arbeitsunfall, für den die Berufsgenossenschaft aufkommen müsse. Diese hatte den Schaden zunächst ersetzt, wollte ihn aber später von der privaten Haftpflichtversicherung der Unfallfahrerin zurück erstattet haben.

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