Urteil: »Haftungsverteilung bei Lückenunfall«
AG Siegburg – Urteil vom 07.01.1998
Stößt der aus einer Grundstücksausfahrt fahrende Verkehrsteilnehmer beim Durchfahren einer Fahrzeugkolonne gelassenen Lücke mit einem die Kolonne unzulässig überholenden Motorrad zusammen, muß er für 2/3 des entstandenen Schadens aufkommen. Im vorliegenden Fall hatte ein Kfz Fahrer beim Ausfahren aus einem Tankstellengrundstück durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne einen Zusammenstoß mit einem Motorrad, das die Fahrzeugkolonne überholte. Der Fahrzeugführer wurde zum Schadensersatz in Höhe von 2/3 der Gesamtsumme verurteilt. Obwohl der Motorradfahrer ein nach StVO unzulässiges Überholmanöver ausführte, trug der Autofahrer einen Großteil der Schuld. Das Gericht ging davon aus, das der Autofahrer, wenn er den Verkehr mit ausreichender Sorgfalt beobachtet hätte, den herannahenden Motorradfahrer rechtzeitig gesehen haben müßte.
