Urteil: »Vorsicht bei direktem Spurwechsel«
OLG Hamm, Aktenzeichen: 9 U 183/98 – Urteil vom 10.11.1999
Der Wechsel direkt von der Auffahrt einer Schnellstraße auf die linke Fahrspur kann sehr teuer werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht(OLG) Hamm hervor. Im entschiedenen Fall war der Betroffene Autofahrer auf eine Vorfahrtsstraße aufgefahren und sofort auf die linke Spur gezogen. Dort war er mit einem anderen Auto zusammengestoßen, dessen deutlich überhöhte Geschwindigkeit er unterschätzte. Beim anschließenden Rechtsstreit über ihre Haftung für die jeweils erlittenen Schäden, wiesen die Richter zwei Drittel der Schuld dem auf die Straße Auffahrenden zu. Der sofortige Wechsel auf die linke Spur sei als deutlich leichtfertiger zu beurteilen als die überhöhte Geschwindigkeit des anderen Fahrers.
