Der Haushaltsführungsschaden als „Stiefkind“ des Schadensersatzrechtes
Arbeitskreis IV: Haushaltsführungsschaden
Goslar/Berlin (DAV). Der so genannte Haushaltsführungsschaden wird bei der Abwicklung von Personenschäden nicht selten gänzlich übersehen oder im Falle der Geltendmachung zu gering bewertet. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert, dass jede im Haushalt tätige Person, die Arbeiten im Rahmen der Unterhaltspflicht gegenüber Familienangehörigen erbringt, bei völligem oder teilweisem Ausfall den Haushaltsführungsschaden geltend machen kann. Die Berechnung des Haushaltsschadens ist sehr kompliziert. Kein Betroffener kann dies allein tun und der Versicherer zahlt nicht freiwillig, so dass man kompetente Hilfe eines spezialisierten Verkehrsrechtsanwalts benötigt.
„Leider verzichten viele Geschädigte unwissentlich auf einen Teil ihrer Ansprüche, oft auf den so genannten Haushaltsführungsschaden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. „Es stellt das “Stiefkind„ des Schadensersatzrechtes dar.“
Bei der Bewertung der Höhe des Haushaltsführungsschadens kommt es in erster Linie auf eine präzise Darstellung der Tätigkeiten an, die die verletzte Person im Haushalt üblicherweise verrichtet. Tabellen sind zwar höchstrichterlich als Schätzgrundlage für die Bewertung der Haushaltstätigkeit zwischenzeitlich anerkannt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass über die bloße Anwendbarkeit dieser Tabellen hinaus, die konkrete Darstellung der Umstände als Einzelfall, als unwesentlich erscheinen.
Die Versicherungswirtschaft zahlt freiwillig kein Haushaltsführungsschaden. „Auf der sicheren Seite bei der Geltendmachung seiner Ansprüche ist ein Unfallopfer immer mit der Hinzuziehung eines DAV-Verkehrsrechtsanwalts“, erläutert Reitenspiess weiter. Die Verkehrsrechtsanwälte haben in der Vergangenheit ihre Mitglieder dementsprechend aufgeklärt und fortgebildet. Aus diesem Grund gebe es auch die Onlineplattform „www.schadenfix.de“ bei der Unfallopfer schnell und unkompliziert patente Hilfe erhalten können.
Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89
Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess, Nürnberg, ist vor Ort erreichbar unter
0172/9 59 35 68
Radio-O-Töne sind unter www.dav.vorabs.de abzurufen!
Berlin, 27.01.2010 (Nummer VGT 04/10)
