Verkehrsanwälte.

Arbeitshilfen für Verkehrsanwälte.

Gerade auch nach Geltung des RVG ist es ein wichtiges Anliegen, die Abwicklung von Schadensfällen möglichst unkompliziert und unbürokratisch zu gestalten. Überflüssige Diskussionen bei der Abrechnung mit Versicherern sollten, wenn möglich, vermieden werden. Vor diesem Hintergrund haben uns verschiedene Versicherungungen unabhängig voneinander darüber informiert, dass sie unternehmensintern ihre Schadensbüros angewiesen haben, Rechtsanwaltsgebühren nach bestimmten Grundsätzen abzurechnen. Gleichzeitig haben sie mitgeteilt, dass sie diese Verfahrensweise nur gegenüber solchen Rechtsanwälten anwenden, die sich mit ihnen in allen Fällen uneingeschränkt einverstanden erklären.

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