Wer für den Schaden aufkommt.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen.
Tipp: Beachten Sie das Schadensersatzrecht beziehungsweise die Bedingungen des Versicherungsvertrages bei Kaskoschaden (Ihr Fahrzeugversicherer kommt für den Schaden auf) und bei Haftpflichtschaden (ein Dritter ist für den Ersatz des Fahrzeugschadens verpflichtet).
Andernfalls drohen Ihnen unter Umständen finanzielle Einbußen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.
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